Gesetzliche Grundlage

Gemäss Art. 27 des Schweizerischen Heilmittelgesetzes (HMG) ist der Versandhandel mit Arzneimitteln in der Schweiz grundsätzlich untersagt.

Eine Versandbewilligung kann erteilt werden, wenn:

  1. für das betreffende Arzneimittel eine ärztliche Verschreibung vorliegt;
  2. keine Sicherheitsanforderungen entgegenstehen;
  3. die sachgemässe Beratung sichergestellt ist;
  4. eine ausreichende ärztliche Überwachung der Wirkung sichergestellt ist.

Versand von Arzneimitteln

Obwohl Sie Arzneimittel der Liste D und C stationär rezeptfrei im Fachhandel (Apotheke & Drogerie) kaufen können, benötigt es für einen Versand ein vorgängiges, ärztliches Rezept.

Click and collect

Viele E-Shops bieten zusätzlich die Möglichkeit an, das gewünschte Arzneimittel online zu bestellen und vor Ort in der Apotheke oder in der Drogerie abzuholen.